Allgemeine Geschäftsbedingungen für RMVsmart

Gültig seit 01.07.2021

1. Allgemeiner Geltungsbereich


1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für die Nutzung des smartphonebasierten Verkaufsdienstes „RMVsmart“ zum Erwerb von Fahrkarten für den öffentlichen Personennahverkehr im Gebiet des Rhein-​Main-Verkehrsverbundes im Rahmen des Pilotprojektes „RMVsmart“. Verbundweit können innerhalb des Verkaufsdienstes „RMVsmart“ Fahrkarten gemäß der Besonderen Tarifbestimmungen für „RMVsmart“ mit modernen Smartphones erworben werden: Dazu ist eine Anmeldung unter „meinRMV“ auf www.rmv.de und die Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen „meinRMV“ erforderlich. Weiterführende Angaben zum Leistungsumfang des Verkaufsdienstes „RMVsmart“ sind unter www.rmv.de abrufbar oder können jederzeit bei uns angefordert werden.

1.2 Die Rhein-​Main-Verkehrsverbund GmbH, Alte Bleiche 5, 65719 Hofheim am Taunus, (im Folgenden „RMV“ genannt) hat seine Tochtergesellschaft, die Rhein-​Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH, Am Hauptbahnhof 6, 60329 Frankfurt am Main, (im Folgenden „Verkäufer“ genannt), damit betraut, den Fahrkartenverkauf und die Fahrkartenabrechnung über das „RMV-​HandyTicket“ mit dem Nutzer (im Folgenden „Kunden“ oder auch „Fahrkartenerwerber“) abzuwickeln. Soweit sie dabei als Verkäufer auftritt, ist sie als Kommissionärin bevollmächtigte Stelle für den Fahrkartenverkauf und zur Fahrkartenabrechnung zwischen den Kunden und den Verkehrsunternehmen. Der Fahrkartenverkauf über den Verkaufsdienst „RMVsmart“ erfolgt durch den Verkäufer in eigenem Namen und für Rechnung der Offenbacher Verkehrs-​Betriebe GmbH, Hebestraße 14, 63065 Offenbach am Main (im Folgenden „OVB“ genannt), die hier für alle Verkehrsunternehmen, die im Verbund Beförderungsleistungen erbringen, die Fahrgeldeinnahmen entgegen nimmt.

Vertragspartner des Beförderungsvertrags ist das Verkehrsunternehmen, dessen Beförderungsmittel von dem Kunden auf Grund der erworbenen Fahrkarte in Anspruch genommen werden.

1.3 Soweit diese AGB nichts Abweichendes regeln, gelten die AGB „RMVsmart“ Besondere Tarifbestimmungen, die AGB „RMV-​TicketShop“ und „RMV-​HandyTicket“ sowie die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen der im RMV zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen in der jeweils aktuellen Fassung, und zwar in der genannten Rangfolge ihrer vorstehenden Auflistung.

2. Änderungen


2.1 Der RMV behält sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der AGB oder sonstiger in den Programmunterlagen beschriebener Abläufe für den „RMVsmart“ nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Überprüfung der jeweiligen Änderung nach § 315 Absatz 3 BGB vorzunehmen, wenn dies durch behördliche Vorgaben, Gesetzesänderungen oder technisch oder logistisch zwingende Änderungen der Programzusammensetzung, -​gewährung und/oder der Verkehrsleistung oder deren Abrechnung erforderlich ist. Der Kunde wird per E-​Mail über Änderungen unverzüglich informiert. Die geänderten AGB werden Vertragsbestandteil, es sei denn der Kunde erhebt schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg Widerspruch. Auf diese Folge wird der RMV bei der Bekanntgabe der Änderung den Kunden besonders hinweisen. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Bekanntgabe der Änderungen an den RMV absenden.

3. Besondere Bestimmungen zum Verkaufsdienst „RMVsmart“


3.1 Für den Kauf von Fahrkarten im internetbasierten Verkaufsdienst „RMVsmart“ ist das Herunterladen und Installieren der „RMVsmart“-App für iOS oder Android auf ein Smartphone erforderlich. Der Kauf bzw. die Speicherung von Fahrkarten auf herkömmlichen PCs einschließlich Laptops u. ä. ist nicht zulässig. Im internetbasierten Verkaufsdienst „RMVsmart“ können Fahrtberechtigungen für einzelne Fahrten erworben werden.

3.2 Die „RMVsmart“-App ermöglicht es dem Kunden im Rahmen des Pilotprojektes „RMVsmart“, nach erfolgtem Herunterladen und Installieren bargeldlos elektronische Fahrkarten zu erhalten. Die bestellte Fahrkarte wird unverzüglich auf das Smartphone des Kunden gesandt. Geschuldet ist insoweit nur die Absendung des die elektronische Fahrkarte betreffenden Datensatzes an die Empfangsadresse. Der RMV weist darauf hin, dass die Übertragung des Datensatzes für die Fahrkarte durch den Mobilfunkanbieter des Kunden erfolgt und dieser maßgeblich für eine ordnungsgemäße, störungsfreie und zeitnahe Übertragung verantwortlich ist. Verzögerungen bei der Übertragung können deshalb insbesondere bei Störungen oder Nichtverfügbarkeit des Mobilfunknetzes oder der Internetverbindung auftreten.

3.3 Der Kunde muss die Fahrkarte, die personalisiert auf den Inhaber des RMVsmart-​/RMV-​HandyTicket-Kontos ausgegeben wird, vor Fahrtantritt erwerben und sich aus vorgenannten Gründen vom Erhalt der gültigen Fahrkarte überzeugen. Die Fahrkarte muss zu Kontrollzwecken im Display des Smartphones angezeigt werden können. Der Kunde muss sich auf Verlangen des Kontrollpersonals mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können. Der Kunde ist für die Betriebsbereitschaft des Smartphones sowie für die Anzeige des vollständigen Inhaltes der Fahrkarte zu Prüfzwecken des Kontrollpersonals verantwortlich. Dies beinhaltet auch die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch.

3.4 Kann der Nachweis der Fahrkarte bei einer Kontrolle wegen Versagens des Smartphones nicht erbracht werden (z. B. infolge technischer Störungen, eines leeren Akkus), gilt dies als Fahrt ohne gültige Fahrkarte. Für die Fälle der Nichtverfügbarkeit oder der fehlerhaften beziehungsweise unvollständigen Übertragung der Fahrkarte ist der Kunde vor Fahrtantritt verpflichtet, anderweitig eine gültige Fahrkarte zu erwerben.

3.5 Die „RMVsmart“-App wird dem Kunden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Kosten können dem Kunden jedoch durch das erforderliche Herunterladen der „RMVsmart“- App bzw. der Fahrkarte entstehen. Die Kosten können abhängig vom Mobilfunkanbieter variieren. Die Höhe der Verbindungsentgelte ergibt sich aus dem Vertrag des Kunden mit dem jeweiligen Mobilfunkanbieter.

4. Geschäftsfähigkeit, Zugangsvarianten


4.1 Jeder Kunde, der den Verkaufsdienst „RMVsmart“ nutzen möchte, muss voll geschäftsfähig sein.

4.2 Für den Zugang zum Kauf von Fahrkarten im Verkaufsdienst „RMVsmart“ muss der Kunde sich registrieren. Dies kann am Desktop über die Internetseite www.rmv.de oder mobil über die „RMVsmart“-App geschehen.

5. Gebrauchsüberlassung der „RMVsmart“-App


5.1 Die „RMVsmart“-App kann im jeweiligen Umfang der Vorhaltung durch den RMV (siehe Ziffer 14) über die gängigen Download-​Plattformen (Google Play Store, App Store) heruntergeladen und genutzt werden, wenn der Nutzer als Teilnehmer des Pilotprojektes „RMVsmart“ registriert ist. Mit der Bestätigung zum Download der „RMVsmart“-App schließt der Kunde einen Gebrauchsüberlassungsvertrag mit dem RMV ab. Jede von den Nutzungsbedingungen abweichende, sachfremde Nutzung, Änderung und/oder Modifizierung der „RMVsmart“-App ist nicht gestattet. Insoweit ist der Kunde auch nicht berechtigt, das ihm an dem in der „RMVsmart“-App inkludierten Programm eingeräumte Recht zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten oder anderweitig zu übertragen.

5.2 Der RMV behält sich vor, interessierten Personen die Teilnahme am Pilotprojekt „RMVsmart“ nicht oder nicht sofort zu gewähren, wenn die maximale Teilnehmerzahl in dem Pilotprojekt erreicht ist.

6. Kauf einer Fahrkarte/Vertragsschluss


6.1 Mit Absenden einer Bestellung der gewünschten Fahrkarte gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Die Annahme des Kaufvertrages erfolgt beim Verkaufsdienst „RMVsmart“ durch Absendung der elektronischen Fahrtberechtigung. Der Kunde verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung (§ 151 BGB).

7. Zahlungsverfahren


7.1 Der Kunde kann grundsätzlich zwischen folgenden Zahlungsweisen wählen:

  • Abrechnung über das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren
  • Abrechnung über Kreditkarte.

Das Kreditkarten-​Verfahren ist nur mit Visa oder MasterCard möglich. Für die Zahlung per SEPA-​Basis-Lastschrifteinzug und per Kreditkarte ist eine Registrierung mit persönlichen Daten und Angaben zum Bezahlverfahren erforderlich. Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkaufsdienst des „RMV-​HandyTicket“ können auch weitere Zahlungsweisen genutzt werden.

7.2 Der SEPA-​Basis-Lastschrifteinzug erfolgt aufgrund eines erteilten Mandats. Mit diesem SEPA-​Basis-Lastschrift-Mandat wird der Zahlungsempfänger des Vertragspartners ermächtigt, je nach gewünschter Zahlungsart, die jeweiligen Beträge von einem Konto eines Kreditinstituts (Bank/Sparkasse) mit Sitz im SEPA-​Raum in EUR abzubuchen. Bei „RMVsmart“ werden die jeweiligen Beträge monatlich oder wenn die Rechnungsbeträge eine Höhe von EUR 50,- übersteigen abgebucht. Abweichend von der 14-​Tage-Vorankündigungsfrist (Pre-​Notification), basierend auf dem SEPA-​Basis-Lastschriftverfahren, gilt eine Vorankündigungspflicht von mindestens vier Tagen. Die Mandatsreferenz auf Basis des SEPA-​Basis-Lastschriftverfahrens wird dem Kunden im Rahmen der Vorankündigung mitgeteilt. Grundsätzlich wird die Vorabankündigung an den Kontoinhaber gesandt. In Ausnahmefällen (wenn die Adresse des Kontoinhabers nicht bekannt ist) wird ersatzweise der Vertragspartner (Besteller) informiert, der verpflichtet ist, diese Information an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

8. Bonitätsprüfung/Datenübermittlung
 

8.1 Wünscht der Kunde im Rahmen des Registrierungsverfahrens oder bei einer späteren Änderung der Zahlungsweise die Auswahl der Bezahlvariante des SEPA-​Basis-Lastschriftverfahrens, stellt dies aufgrund möglicher Rücklastschriften ein Risiko für das abrechnende Verkehrsunternehmen dar. Zum Zwecke der Bonitätsprüfung erfolgt daher in diesen Fällen eine Übermittlung der Kundendaten (Anrede, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Straße und Hausnummer, Ort und Postleitzahl, Bundesland und Länderkürzel) an die infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-​Baden. Im Gegenzug erfolgt die Rückmeldung eines Wertes der Kundenbewertung (grün, gelb oder rot), aus der sich die Bonität des Kunden für den jeweiligen SEPA-​Basis-Lastschriftvorgang abschätzen lässt. Rechtsgrundlage dieser Übermittlungen ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der DS-​GVO. Übermittlungen auf der Grundlage dieser Bestimmung dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen unseres Unternehmens oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen der Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.

9. Abrechnung und Zahlung


9.1 Beim Verkaufsdienst „RMVsmart“ erfolgt die Abrechnung für die registrierten Kunden – vorbehaltlich der Regelung in Satz 2 - mindestens monatlich zum ersten Bankarbeitstag des auf die Entstehung der Forderungen aus dem elektronischen Fahrscheinverkauf folgenden Kalendermonats. Die Verkäuferin behält sich vor, den Rechnungsbetrag für das erste erworbene Ticket sowie für Rechnungsbeträge, die eine Höhe von EUR 50,- übersteigen, sofort unter Beachtung der unter Ziff. 8. genannten Vorankündigungsfrist einzuziehen. Die Rechnung wird registrierten Kunden des RMV elektronisch unter www.rmv.de - „meinRMV“ nur vom Kunden einsehbar und abrufbar zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat die Rechnung mit der Umsatzübersicht sorgfältig zu prüfen und eventuelle Einwände innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt beziehungsweise nach elektronischer Bereitstellung im Kundenpostfach des Dienstes „RMV-​HandyTicket“-„mein RMV“ postalisch oder elektronisch unter „meinRMV“ vorzubringen. Anderenfalls gilt die Rechnung als genehmigt und angenommen. Der Kunde wird in den Rechnungen auf diese Rechtsfolge nochmals ausdrücklich hingewiesen.

10. Folgen bei Nichtzahlung


10.1 Der Kunde verpflichtet sich, den fälligen Rechnungsbetrag auf dem angegebenen Konto zum vorab angekündigten Abbuchungstermin bereitzuhalten. Kann ein Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden oder wird eine SEPA-​Basis-Lastschrift vom Kunden trotz korrekter Abbuchung und vertragsgerechter Leistungserbringung seitens RMV und des relevanten Verkehrsunternehmens zurückgegeben oder wird die Einzugsermächtigung widerrufen, so kann der Vertrag vom abwickelnden Verkehrsunternehmen nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist für die Leistung mit sofortiger Wirkung gekündigt sowie der Zugang zu „RMVsmart“ und zum „RMV-​HandyTicket“ gesperrt werden. Der Kunde kann im vorstehenden Fall von einer weiteren Nutzung von „RMVsmart“ sowie der Verkaufsdienste „RMV-​TicketShop“ und „RMV-​HandyTicket“ ausgeschlossen werden, es sei denn, er weist nach, dass er das Fehlschlagen der Abbuchung nicht zu vertreten hat. Kosten, die dem abwickelnden Verkehrsunternehmen infolge nicht gedeckter oder aufgelöster Konten oder infolge nicht angenommener SEPA-​Basis-Lastschriften entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Für jede schriftliche Zahlungsaufforderung wird im Verzugsfall des Fahrkartenerwerbers diesem zudem eine Mahngebühr von EUR 5,- erhoben. Das schließt eine Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Kosten einer Rechtsverfolgung, nicht aus. Dem Fahrkahrtenerwerber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

11. Verhalten bei Abbuchungsfehlern


11.1 Treten beim Fahrkartenkauf für registrierte Kunden über „RMVsmart“ Fehler bei der Abbuchung auf, weil z. B. ein falscher Betrag abgebucht wurde oder ein Betrag abgebucht wurde, für den der Kunde kein oder kein adäquates Ticket erhalten hat, so hat er dies gegenüber der

Rhein-​Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH
Postfach 11 15 42
60050 Frankfurt am Main
E-​Mail: handyticket@rmv.de
Tel.: +49 (0) 69 24 24 80 24

geltend zu machen.

Soweit der Anspruch berechtigt ist, wird dem Kunden der unberechtigt eingezogene Betrag erstattet. Dies umfasst auch die beim Kauf separat ausgewiesene Servicegebühr inklusive Mehrwertsteuer.

12. Datenschutz


12.1 Die Verarbeitung der im Rahmen der Registrierung und des Fahrkartenkaufs vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, einschließlich der Mobilfunknummer im Falle des Kaufes über Mobilfunkrechnung, erfolgt unter Beachtung der geltenden Bestimmungen des Hessischen Datenschutz-​ und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG), des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) und der EU Datenschutzgrundverordnung (DS-​GVO). Sie werden ausschließlich für Zwecke genutzt, die zur Durchführung der internetbasierten Verkaufsdienste „RMV-​HandyTicket“ und „RMV-​TicketShop“, der ICD und den die Verkehrsleistung dem Kunden gegenüber erbringenden Verkehrsunternehmen benötigt werden. Die im Zusammenhang mit den internetbasierten Verkaufsdiensten entstehenden Nutzungsdaten werden im elektronischen System (Backoffice) sechs Monate nach erfolgreichem Abschluss der Transaktionen gelöscht. Ferner ist der RMV berechtigt, Nutzungsdaten unter Verwendung eines Pseudonyms für verkehrliche Zwecke (z. B. zur Bewertung der Nachfrageentwicklung auf bestimmten Verbindungen) auszuwerten. Die Zusammenführung der für die Vertragsdurchführung erforderlichen Echtnamen mit den im Rahmen der Nutzung für verkehrliche Zwecke verwendeten Pseudonymen findet nicht statt. Die pseudonymisierten Daten werden zwölf Monate nach Beendigung des Pilotversuchs gelöscht.

13. Vertragspartner, Kontaktdaten, Kundenservice


13.1 Rhein-​Main-Verkehrsverbund GmbH (Verantwortliche i. S. d. DS-​GVO)
Alte Bleiche 5
65719 Hofheim am Taunus

RMV-​Servicetelefon: 069 / 24 24 80 24
Schriftliche Anfragen unter: www.rmv.de/kundenanliegen

Bei Rückfragen zu Ihrem „RMV-​HandyTicket“ wenden Sie sich bitte an Ihren Vertragspartner:

Rhein-​Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH
Postfach 11 15 42
60050 Frankfurt am Main
E-​Mail: handyticket@rmv.de
Tel.: +49 (0) 69 24 24 80 24

14. Geschuldete Verfügbarkeit


14.1 Der RMV schuldet den unentgeltlichen Verkaufsdienst nur im Rahmen der vom RMV jeweils vorgehaltenen Verfügbarkeit. Die jederzeitige Verfügbarkeit des Verkaufsdienstes „RMVsmart“ ist nicht Leistungsgegenstand des geschlossen Vertrages.

15. Beförderungsvertrag


15.1 Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag sind, soweit es sich nicht um Ansprüche aus Fahrgastrechten handelt, an das jeweilige Verkehrsunternehmen zu richten. Es gelten für die Beförderungsleistung vorrangig die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RMV.

16. Datum und Uhrzeit


16.1 Sofern für Erklärungen und Rechtsgeschäfte ein Datum und/oder eine Uhrzeit maßgeblich ist, ist das angezeigte Server-​Datum sowie die Server-​Zeit von rmv.de ausschlaggebend.

17. Rechte und Pflichten des Kunden


17.1 Der Kunde ist für die Dauer der Vertragslaufzeit des Gebrauchsüberlassungsvertrages zur „RMVsmart“-App berechtigt, die internetbasierten Verkaufsdienste in dem vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Jeder registrierte Kunde erhält einen mit Passwort geschützten Internet-​Zugang zu „meinRMV“, sofern er diesen nicht schon im Rahmen der Nutzung des „RMV-​HandyTickets“ oder des „RMV-​TicketShops“ erhalten hat. Dort kann er seine aktuell gespeicherten persönlichen Daten sowie die Zahlungsdaten einsehen und ändern.

17.2 Bei „RMVsmart“ ist zum Fahrkartenkauf über das Benutzerkonto eine „Mobil-​PIN“ zu verwenden. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (Nutzername und Passwort/Mobil-​PIN) gegen die unbefugte Verwendung durch Dritte zu schützen und sein Passwort/seine Mobil-​PIN geheim zu halten.

17.3 Der Kunde hat den Anbieter umgehend zu benachrichtigen, falls er den begründeten Verdacht hat, dass ein Missbrauch seiner Zugangsdaten vorliegt. Jeder Kunde trägt die verschuldensabhängige Verantwortung für seine Aktivitäten bei der Nutzung. Der Kunde ist verpflichtet, seine bei der Registrierung angegebenen persönlichen Daten bei Veränderungen zu aktualisieren. Das gilt insbesondere für Adresse, E-​Mail- Adresse und Telefonnummer. Der Kunde ist ebenso verpflichtet, dem RMV Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des für „RMVsmart“ benutzten Smartphones/der registrierten Mobilfunknummer unverzüglich mitzuteilen und seinen „RMVsmart“-​Account unter „meinRMV“ oder durch Anruf beim RMV-​Servicetelefon vorübergehend zu deaktivieren. Bis zum Eingang der Meldung haftet der Kunde, der den Missbrauch schuldhaft ermöglicht hat, für die bis dahin entstandenen Forderungen.

17.4 Der Kunde ist darüber hinaus bei Änderung der Mobilfunknummer verpflichtet, vor weiteren „RMVsmart“-​Käufen diese unter „meinRMV“ anzuzeigen. Jeder erfolgte Kauf beziehungsweise jede Inanspruchnahme von Leistungen, die auf den vom Kunden registrierten Account erfolgte, gilt bis zum Zeitpunkt der Sperrung als vom Kunden veranlasst. Mehraufwendungen, die dem RMV dadurch entstehen, dass der Kunde seinen Meldepflichten nicht nachkommt, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

18. Kündigung


18.1 Der Kunde ist berechtigt, das Nutzungsverhältnis für den Dienst „RMVsmart“ jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Die Kündigung erfolgt durch elektronische Abmeldung vom Dienst „RMVsmart“ unter www.rmv.de - „meinRMV“. Bis zur endgültigen Abwicklung der vertraglichen Beziehung nach einer Kündigung gelten diese AGB weiter. Offene Forderungen gegenüber dem Kunden bleiben von der Kündigung unbenommen. Der RMV kann den Vertrag jederzeit schriftlich an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse unter Einhaltung einer 14-​tägigen Frist ordentlich kündigen. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. bei Missbrauch der App) bleibt unberührt. Bei Kündigung des Nutzungsvertrages werden mit Ausnahme der Rechnungen alle Stamm-​ und Nutzungsdaten nach Eingang der Kündigung beziehungsweise nach Erfüllung und Abwicklung aller noch bestehenden Rechtsverhältnisse innerhalb eines Monats gelöscht.

19. Deaktivierung und Löschung der Kundendaten bei Nichtnutzung


19.1 Der RMV behält sich vor, die Teilnahme eines Nutzers am Piloten „RMVsmart“ zu deaktivieren, wenn in einem Zeitraum von einem Monat nach Anmeldung oder in einem Zeitraum von drei Monaten seit dem letzten Kauf kein Umsatz getätigt wird. Davon unberührt ist der Account des Kunden unter „meinRMV“, der weiter zum „RMV-​HandyTicket“ sowie für den „RMVTicketShop“ genutzt werden kann.

19.2 Der RMV ist berechtigt, den Account des Kunden und alle dazugehörigen Daten nach einem Zeitraum von zwölf Monaten der Inaktivität (kein Login über Webbrowser oder Nutzung der Dienste) ohne Rückfrage zu löschen.

20. Rechtswahl/Sprache


20.1 Es gilt für die Vertragsbeziehung ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-​Kaufrechtes (CSIG).

20.2 Kommunikations-​, Verfahrens-​ und Gerichtssprache ist Deutsch.

21. Online-​Streitbeilegungsplattform


21.1 Die Online-​Streitbeilegungsplattform der EU-​Kommission steht unter dem folgenden Link zur Verfügung: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von RMVsmart zum Download

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am Pilotprojekt „RMVsmart-​In/Out“ (Einsteigen und Losfahren) innerhalb von RMVsmart

Gültig seit 06.07.2021

1. Allgemeiner Geltungsbereich


1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für die Nutzung des smartphonebasierten Verkaufsdienstes RMVsmart-​In/Out zum Erwerb einer automatisierten Fahrberechtigung für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Verbundgebiet des Rhein-​Main-Verkehrsverbundes (RMV) und zur Teilnahme an diesem Pilotprojekt (im Folgenden „RMVsmart-​In/Out“ genannt). „RMVsmart-​In/Out“ ist eine Erweiterung des smartphonebasierten Verkaufsdienstes „RMVsmart“. Diese AGB ergänzen insoweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für RMVsmart.

1.2 Soweit diese AGB nichts Abweichendes regeln, gelten die  Allgemeinen Geschäftsbedingungen für RMVsmart sowie die besonderen Tarifbestimmungen für das Tarifangebot RMVsmart, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen RMV-​TicketShop und RMV-​HandyTicket sowie die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen der im RMV zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen in der jeweils aktuellen Fassung, und zwar in der genannten Rangfolge ihrer vorstehenden Auflistung.

2. Änderungen


2.1 Der RMV behält sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der AGB oder sonstiger in den Programmunterlagen beschriebener Abläufe für „RMVsmart-​In/Out“ nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Überprüfung der jeweiligen Änderung nach § 315 Absatz 3 BGB vorzunehmen, wenn dies durch behördliche Vorgaben, Gesetzesänderungen oder technisch/logistisch zwingende Änderungen der Programzusammensetzung, der Programgewährung und/oder der Verkehrsleistung oder deren Abrechnung erforderlich ist.

2.2 Der Projektteilnehmer wird per E-​Mail über Änderungen unverzüglich informiert. Die geänderten AGB werden Vertragsbestandteil, es sei denn der Projektteilnehmer erhebt schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg Widerspruch. Auf diese Folge wird der RMV den Projektteilnehmer bei der Bekanntgabe der Änderung besonders hinweisen. Der Projektteilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Bekanntgabe der Änderungen an den RMV absenden.

3. Besondere Bestimmungen zum Pilotprojekt Verkaufsdienst „RMVsmart-​In/Out“


3.1 Voraussetzung für die Projektteilnahme an „RMVsmart-​In/Out“ ist die bereits bestehende Teilnahme an „RMVsmart“. Der RMV behält sich vor, interessierten „RMVsmart“-​Teilnehmern die Projektteilnahme an „RMVsmart-​In/Out“ nicht oder nicht sofort zu gewähren, sofern die maximale Teilnehmerzahl für das Pilotprojekt „RMVsmart-​In/Out“ erreicht ist. Das Pilotprojekt „RMVsmart-​In/Out“ beginnt  am 04.11.2019 und endet spätestens mit dem Ende des Pilotversuchs „RMVsmart“. Das Ende des Pilotprojektes „RMVsmart-​In/Out“ wird dem Projektteilnehmer mit einem Vorlauf von vier Wochen bekannt gegeben.

3.2 Auf dem Smartphone des Projekteilnehmers muss die aktuelle Version der „RMVsmart“-App installiert sein. Der Registrierungs-​ und Freischaltungsprozess für „RMVsmart-​In/Out“ erfolgt in der „RMVsmart-​App“.

3.3 Für die Teilnahme sind die erfolgreiche Registrierung bei „RMVsmart-​In/Out“ und eine anschließende Freischaltung durch den RMV erforderlich. Die Freischaltung erfolgt mit Betätigung des Buttons „Anmelden“. Mit Freischaltung erklärt der Projektteilnehmer seine Bereitschaft zur Mitwirkung an auf „RMVsmart-​In/Out“ bezogenen Befragungen.

3.4 „RMVsmart-​In/Out“ ermöglicht den Erwerb automatisierter Fahrberechtigungen für den öffentlichen Personennahverkehr im Verbundgebiet des RMV; ausgenommen sind Sonderverkehre wie AnrufSammelTaxis und Rufbusse.

3.5 Der Erwerb der Fahrberechtigung erfolgt unter Anwendung der „RMVsmart-​App“ durch einen vom Projektteilnehmer vor dem Einstieg in das jeweilige Verkehrsmittel durchzuführenden Check-​In-Vorgang. Das Ende der Fahrt ist nach Verlassen des genutzten Verkehrsmittels durch einen Check-​Out-Vorgang zu markieren. Bei Nutzung mehrerer aufeinanderfolgender Verkehrsmittel (Reisekette) ist der Check-​In-Vorgang vor Betreten des ersten Verkehrsmittels und der Check-​Out Vorgang nach Verlassen des letzten Verkehrsmittels durchzuführen. Der Fahrweg des Projektteilnehmers wird zur Ermittlung der durchgeführten Fahrt aufgezeichnet, die Grundlage der Berechnung des Fahrpreises ist.

3.6 Weiterführende Informationen zur Nutzung von „RMVsmart-​In/Out“ sind in der RMVsmart-​App oder unter www.rmvsmart.de abrufbar.

4. Technische Anforderungen an das Smartphone und Voraussetzungen für die Nutzung von „RMVsmart-​In/Out“


4.1 Voraussetzung für die Nutzung von „RMVsmart-​In/Out“ ist ein funktionsfähiges Smartphone mit dem Betriebssystem Android ohne „Rooting“ oder iOS ohne „Jailbreak“ sowie eine aktivierte und funktionsfähige SIM-​Karte, die den Empfang mobiler Daten beim Zugang zu einem Mobiltelefonnetz garantiert. Mindestanforderungen für die Versionen der Betriebssysteme sind: Android 6.0; iOS 11.0.

4.2 Aufgrund der Vielzahl der am Markt verfügbaren Smartphones kann der RMV keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle Smartphones, die die vorbezeichneten technischen Grundvoraussetzungen erfüllen, tatsächlich für „RMVsmart-​In/Out“ geeignet sind.

4.3 Bei der Nutzung von „RMVsmart-​In/Out“ müssen vor dem Check-​In-Vorgang und mindestens bis zum erfolgreich abgeschlossenen Check-​Out-Vorgang im Smartphone folgende Berechtigungen zwingend erteilt sein:

  • Der Transfer mobiler Daten (Verbindung zum Internet) muss durchgehend möglich sein.
  • Der RMVsmart-App muss der Zugriff auf das Positionsbestimmungssystem (Standortbestimmung/GPS/GNSS) erlaubt sein und die Ortungsdienste müssen in der höchstmöglichen Genauigkeitsstufe aktiviert sein.
  • Bluetooth (Mindeststandard Bluetooth 4.0) muss aktiviert sein.
  • Der RMVsmart-App muss gestattet sein, Mitteilungen anzuzeigen (Push-Service).

Für den Push-​Service der Check-​Out-Erinnerung muss zusätzlich der Zugriff auf die im Smartphone verbauten Bewegungssensoren aktiviert werden.

4.4 Dem Projektteilnehmer können neben den Kosten für die durchgeführten Fahrten Kosten für die mobile Datennutzung entstehen. Die Kosten können abhängig vom Mobilfunkanbieter variieren. Die Höhe der Verbindungsentgelte ergibt sich aus dem Vertrag des Projektteilnehmers mit dem jeweiligen Mobilfunkanbieter.

5. Erwerb/Vertragsschluss und Gültigkeit der Fahrberechtigung


5.1 Abweichend von den Regelungen unter „3. Fahrkarte“ in den Besonderen Tarifbestimmungen für das Tarifangebot RMVsmart kann der Projektteilnehmer im Rahmen des „RMVsmart In-​Out“-​Pilotprojektes automatisierte Fahrberechtigungen lediglich für sich selbst erwerben. Für die „RMVsmart-​In/Out“-​Projektteilnehmer besteht aber unverändert die Möglichkeit, über die „RMVsmart“-App vor Fahrtantritt „RMVsmart“-​Fahrkarten wie gewohnt auch für Mitfahrer zu kaufen.

5.2 Mit dem Öffnen des Menüpunktes „In/Out-​Pilot“ beginnt die Übertragung der Ortungsdaten. Hierdurch wird die Zuordnung der nächstgelegenen Haltestellen (Einstiegshaltestelle) ermöglicht, die Basis für den Check-​In-Vorgang ist. Vor dem Check-​In erfasste Ortungsdaten werden nicht gespeichert.
Mit der Betätigung des Check-​In-Schiebers (von links nach rechts) wird die nächstgelegene Haltestelle markiert und der Projektteilnehmer gibt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Die Annahme des Kaufvertrages erfolgt durch Absendung der automatisierten Fahrberechtigung an den Projektteilnehmer nachdem die Prüfung zur Teilnahmeberechtigung durch den RMV positiv beschieden wurde. Der Projektteilnehmer verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung (§ 151 BGB). Nach Empfang der Fahrberechtigung kann diese über den Button „Kontrolle“ unter dem Menüpunkt „In/Out-​Pilot“ in der „RMVsmart“-App abgerufen werden Die Fahrberechtigung ist im Kontrollfall vorzuzeigen.
Nach Betätigung des Check-​Out-Schiebers (von rechts nach links) “ ermittelt die Applikation die durchgeführte Fahrt.

5.3 Der Projektteilnehmer hat den Check-​In-Schieber unmittelbar vor dem Einstieg in das Verkehrsmittel zu betätigen und sich vom ordnungsgemäßen Erhalt der automatisierten Fahrberechtigung zu überzeugen. Ein erfolgreich durchgeführter Check-​In-Vorgang und somit die Gültigkeit des Fahrausweises wird auf dem Display des Smartphones durch die Meldung „Fahrt aktiv“ und den Button „Kontrolle“ bestätigt. Beim Check-​In-Vorgang muss eine zusätzliche Zeitspanne für den Kaufvorgang berücksichtigt werden, falls die Leistung des Mobilfunknetzes schwach ist (z.B. EDGE, GPRS). Ist der Check-​In-Vorgang aus technischen Gründen nicht möglich, wird auf dem Display des Smartphones eine entsprechende Meldung angezeigt. In diesem Fall muss der Projektteilnehmer über einen anderen Vertriebsweg (beispielsweise den regulären Ticketkauf in der RMVsmart-​App) eine gültige Fahrkarte beziehen, ansonsten gilt er als Kunde ohne gültigen Fahrausweis.
Während der Fahrt – auch bei Umstiegen auf andere Linien – muss der Projektteilnehmer keine weitere Handlung mehr vornehmen.

5.4 Aus Sicherheitsgründen und zu Kontrollzwecken hat die automatisierte Fahrberechtigung eine pauschale Gültigkeit von 60 Minuten, beginnend mit dem abgeschlossenen Check-​In-Vorgang. Die Gültigkeit wird bei längeren Fahrten automatisch erneuert und damit solange um weitere 60 Minuten verlängert bis sie durch den erfolgreichen Abschluss des Check-​Out-Vorgangs endet. Die Gültigkeitsdauer kann über den Button „Kontrolle“ abgerufen werden.

5.5 Sofern während der Fahrt (nach dem Check-​In-Vorgang) für die Fahrterfassung zwingende Berechtigungen (siehe oben 4.3.) entzogen werden, wird nach 60 Sekunden ein automatischer Check-​Out-Vorgang durchgeführt, was den Verlust der automatisierten Fahrberechtigung zur Folge hat. Ab diesem Zeitpunkt fährt der Projektteilnehmer ohne gültige Fahrberechtigung. Sofern der Projektteilnehmer die Berechtigung zur Anzeige von Mitteilungen nicht entzogen hat, wird er über den Verlust der Fahrberechtigung mittels einer Push-​Nachricht informiert.

5.6 Der Projektteilnehmer hat nach Fahrtende (nach dem Verlassen des letzten Fahrzeugs - bei Nutzung der S-​Bahn Rhein-​Main oder der Frankfurter U-​Bahn nach dem Verlassen des abgegrenzten Bahngebiets, § 6 Gemeinsame Beförderungsbedingungen, den Check-​Out-Vorgang durchzuführen. Nach erfolgreich durchgeführtem Check-​Out endet die Gültigkeit der Fahrberechtigung und auf dem Display des Smartphones erscheint die Meldung „Fahrt beendet“. Der Projektteilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, nach Fahrtende den Check-​Out-Vorgangdurchzuführen. Der RMV und seine Partner übernehmen keine Haftung für Kosten, die dem Projektteilnehmer entstehen, weil er nach Fahrtende den Check-​Out-Vorgang nicht durchgeführt hat.

5.7 Soweit systemseitig erkannt wird, dass der Projektteilnehmer den ÖPNV wahrscheinlich nicht mehr nutzt, seine Fahrt also vermutlich beendet hat, erhält er, soweit er die Berechtigung erteilt hat (siehe oben 4.3.), per Push-​Mitteilung eine Check-​Out-Erinnerung, Bis der Projektteilnehmer den Check-​Out-Vorgang ausgeführt hat, bleibt der Check-​In aktiv. 
Sofern die Check-​Out-Erinnerung zu einem falschen Zeitpunkt oder gar nicht erscheint, hat dies keine Auswirkungen auf die grundsätzliche Verantwortung des Projektteilnehmers nach Fahrtende den Check-​Out-Vorgang durchzuführen (siehe oben 5.6).
Falls der Projektteilnehmer bis dahin keinen Check-​Out-Vorgang durchgeführt hat, erfolgt spätestens zum Zeitpunkt der nächtlichen Abrechnung aller Fahrten des vorangegangenen Tages ein systemseitiger Check-​Out.

5.8 Zusätzlich haben ausgewählte Projektteilnehmer die Möglichkeit den Check-​out-Vorgang unter gewissen Voraussetzungen automatisch durch das System durchführen zu lassen (Automatischer CheckOut). Um die Funktion zu aktivieren muss der Projektteilnehmer manuell unter dem Menüpunkt „In-​Out-Pilot“ in den Einstellungen diese per Opt-​in aktivieren. Sobald die Funktion aktiviert ist, erscheint auf der Seite „In-​Out-Pilot“ der Hinweis „automatischer CheckOut aktiv“.
Führt der Projektteilnehmer nun eine Fahrt durch und erkennt das System, dass die Fahrt wahrscheinlich beendet wurde, erhält er eine Benachrichtigung (Push Nachricht) auf sein Smartphone. Ignoriert der Projektteilnehmer die Benachrichtigung, wird die Fahrt nach 5 Minuten beendet, es sei denn, das System erkennt innerhalb dieser 5 Minuten, dass der Projektteilnehmer die Fahrt doch fortgesetzt hat. In diesem Fall endet die Fahrt erst, wenn das System das Fahrtende erneut erkennt und innerhalb der anschließenden 5 Minuten systemseitig keine weitere Fortsetzung der Fahrt erkannt wird. Klickt der Projektteilnehmer auf die Benachrichtigung, öffnet sich ein Fenster in dem ein Timer die verbleibende Zeit bis zum automatischen Check-​out-Vorgang anzeigt.
Drückt der Projektteilnehmer nun den Button „Fahrt sofort beenden“, endet die Fahrt sofort.
Will der Projektteilnehmer die Fahrt nicht beenden, muss er vor Ablauf der Zeit den Button „Fahrt fortsetzen“ drücken. Die Fahrterfassung wird in diesem Fall entsprechend fortgeführt. Sofern der Timer nicht manuell unterbrochen wird, wird mit Ablauf der Zeit automatisch der Check-​out-Vorgang durchgeführt. Damit entfällt die Gültigkeit der Fahrberechtigung.
Voraussetzung für die Nutzung des automatischen CheckOut ist, dass der Projektteilnehmer Benachrichtigungen auf seinem Mobiltelefon zulässt und eine Datenverbindung besteht.
Da das automatische CheckOut sich noch in der Erprobungsphase befindet, bleibt der Check-​Out-Vorgang komplett in der Verantwortung des Projektteilnehmers, also auch bei Aktivierung des automatischen CheckOut.

5.9 Kann der Projektteilnehmer aus technischen Gründen nach Fahrtende keinen Check-​Out durchführen, hat er sich unverzüglich unter Angabe von Fahrstrecke, Ort und Zeitpunkt des Fahrtendes an den RMV-​Kundenservice zu wenden. Für die elektronische Kontaktaufnahme kann der Projektteilnehmer über den Menüpunkt „Kontakt“ in der RMVsmart-​App das dort hinterlegte Kontaktformular nutzen.

5.10 Kann der Nachweis der Fahrberechtigung bei einer Kontrolle wegen Versagens des Smartphones nicht erbracht werden (zum Beispiel infolge technischer Störungen oder leerem Akku) gilt dies als Fahrt ohne gültige Fahrberechtigung.

6. Reklamation von Fahrten


6.1 Der Projektteilnehmer bekommt nach Fahrtende unter dem Menüpunkt „In/Out-​Pilot“ in der „RMVsmart-​App“ die abgeschlossene Fahrt angezeigt, die er mit „OK“ bestätigen kann. Im Fehlerfall kann er dort über die Funktion „Fehler melden“ direkt eine Reklamation zum fehlerhaften Fahrtabschnitt senden. Neben den Eingaben des Projektteilnehmers werden außerdem die angezeigte Fahrt, die Geräte-​ID und die E-​Mail-Adresse an den RMV-​Kundenservice übermittelt. Sollte die Prüfung ergeben, dass die Reklamation berechtigt ist, wird durch den RMV-​Kundenservice die komplette Fahrt bzw. der fehlerhafte Fahrtabschnitt storniert und dem Projektteilnehmer nur der tatsächlich genutzte Abschnitt in Rechnung gestellt.

7. Fahrtenübersicht, Abrechnung und Zahlung


7.1 Alle im Laufe des Tages von einem Projektteilnehmer durchgeführten Fahrten werden im „RMVsmart-​In/Out“-​Hintergrundsystem zunächst gesammelt. Für die Berechnung werden die verschiedenen Reiseketten gegebenenfalls kombiniert und zu einem Tarifprodukt zusammengefasst. Lassen sich zum Beispiel mehrere Fahrten innerhalb des Gültigkeitszeitraums der Pauschalpreise zusammenfassen, so wird der Grundpreis und der Pauschalpreis nach der verbindlichen Bepreisung nur einmal berechnet. Die verbindliche Bepreisung der Fahrten durch den Tarifserver erfolgt daher für alle Fahrten des Tages erst um 03:00 Uhr nachts des Folgetages. Die berechneten Fahrten werden dem Projektteilnehmer anschließend in der „RMVsmart-​App“ unter „Meine Tickets“ als „In/Out-​Fahrten“ angezeigt.

7.2 Die mit „RMVsmart-​In/Out“ erworbenen automatisierten Fahrberechtigungen werden über die „RMV-​HandyTicket“-​Rechnung abgerechnet. Die entsprechenden Fahrten und Beträge werden auf der Rechnung separat aufgeführt.

8. Verhalten bei technischen Schwierigkeiten in der Abwicklung von „RMVsmart-​In/Out“


8.1 Treten beim Erwerb von Fahrberechtigungen technische Mängel oder Probleme auf, weil z.B. eine Fahrberechtigung nicht oder nicht vollständig übermittelt wurde, so hat der Projektteilnehmer dies gegenüber der

Rhein-​Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH (rms)
Am Hauptbahnhof 6
60329 Frankfurt am Main

über das Online-​Kontaktformular geltend zu machen.
Das Online-​Kontaktformular ist über die Funktion „Kontakt“ in der RMVsmart-​App verfügbar.

9. Kündigung


9.1 Der Projektteilnehmer ist berechtigt, das Nutzungsverhältnis für „RMVsmart-​In/Out“ jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Die Kündigung erfolgt durch elektronische Abmeldung vom Dienst „RMVsmart-​In/Out“ unter www.rmv.de – „meinRMV". Das Nutzungsverhältnis für den Dienst „RMVsmart“ bleibt davon unberührt.
Bis zur endgültigen Abwicklung der vertraglichen Beziehung nach einer Kündigung gelten diese AGB fort.
Der RMV kann den Vertrag jederzeit schriftlich an die vom Projektteilnehmer zuletzt bekannt gegebene Adresse unter Einhaltung einer 14-​tägigen Frist ordentlich kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (z.B. bei missbräuchlicher Nutzung) bleibt unberührt. Bei Kündigung des Nutzungsvertrages werden mit Ausnahme der Rechnungen alle Stamm-​ und Nutzungsdaten nach Eingang der Kündigung beziehungsweise nach Erfüllung und Abwicklung aller noch bestehenden Rechtsverhältnisse gelöscht.

10. Deaktivierung und Löschung der Kundendaten bei Nichtnutzung


10.1 Der RMV behält sich vor, die Teilnahme eines Projektteilnehmers des Pilotprojektes „RMVsmart-​In/Out“ zu deaktivieren, wenn in einem Zeitraum von einem Monat nach Anmeldung und Freischaltung oder in einem Zeitraum von sechs Wochen seit dem letzten Kauf kein Umsatz getätigt wird. Davon unberührt ist der Account des Projektteilnehmers unter „meinRMV“, der weiter für „RMV-​TicketShop“, „RMV-​HandyTicket“ und für „RMVsmart“ genutzt werden kann.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am Pilotprojekt „RMVsmart-​In/Out“ (Einsteigen und Losfahren) innerhalb von RMVsmart zum Download