Um ein vergünstigtes Deutschland-Ticket kaufen zu können, benötigt man einen Berechtigungsnachweis, den Hessenpass mobil.
Den Hessenpass mobil erhalten diejenigen, die in Hessen wohnen und
Bürgergeld bekommen,
Wohngeld bekommen,
Sozialhilfe bekommen,
Asylbewerberinnen/Asylbewerber sind.
Dies bedeutet konkret: Leistungsberechtigte nach § 7 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), Wohngeldberechtigte nach § 3 Abs. 1, 2, 4 und 5 Wohngeldgesetz (WoGG), Leistungsberechtigte nach § 19 Abs. 1 und 2 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), die laufende Leistungen nach dem 3. oder 4. Kapitel SGB XII erhalten, sowie Leistungsberechtigte nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Den Berechtigten wird der Hessenpass mobil automatisch vom örtlich zuständigen Amt zugeschickt. Beim Kauf des vergünstigten Deutschland-Tickets muss der Hessenpass mobil der Vertriebsstelle vorgelegt werden.
Ausnahme:
Wenn Sie Bürgergeld von einem der folgenden Jobcenter erhalten, erhalten Sie die Bescheinigung nicht automatisch:
Stadt Darmstadt
Stadt Frankfurt am Main
Kreis Gießen
Kreis Limburg-Weilburg
Stadt Kassel
Kreis Kassel
Schwalm-Eder-Kreis
Kreis Waldeck-Frankenberg
Wetteraukreis
Werra-Meißner-Kreis
In diesem Fall erhalten Sie die Bescheinigung auf Nachfrage durch Ihren örtlich zuständigen Sozialleistungsträger.