Das Schülerticket Hessen ist als Jahreskarte konzipiert, deren verbindlicher Kauf den attraktiven Preis ermöglicht. Wenn allerdings ein schwerwiegendes Ereignis, wie z.B. ein Wohnortwechsel, eine vorzeitige Rückgabe erforderlich macht, kann der Vertrag zum Schülerticket Hessen jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum 10. des betreffenden Kalendermonats direkt an einer Vertriebsstelle oder schriftlich an das Unternehmen, welches das Schülerticket Hessen ausgestellt hat, erfolgt sein. Nach Ablauf des ersten Jahres kann jeweils zum Monatsende ohne Nachberechnung gekündigt werden.
Bei einer vorzeitigen Kündigung wird der Fahrkartenpreis wie folgt ermittelt:
Beispiel 1: Kündigung erfolgt im 3. Nutzungsmonat bei monatlicher Abbuchung von 31 Euro
Der bisherige Fahrpreis beträgt 3 x 62 = 186 Euro. Da der Kunde über die monatlichen Abbuchungen bereits 3 x 31 = 93 Euro bezahlt hat, muss er nur noch den Differenzbetrag von 186 - 93 = 93 Euro nachbezahlen.
Beispiel 2: Kündigung erfolgt im 5. Nutzungsmonat bei Einmalzahlung von 365 Euro
Der bisherige Fahrpreis beträgt 5 x 60,84 = 304,20 Euro. Da der Kunde bereits 365 Euro bezahlt hat, wird ihm der Restbetrag von 365 - 304,20 = 60,80 Euro rückerstattet.
Ein direkter Wechsel auf eine andere RMV-Jahreskarte, JobTicket, FirmenCard oder SemesterTicket ist jederzeit zum 1. des direkt anschließenden Monats ohne finanzielle Nachteile möglich. Für die mit dem Schülerticket Hessen bereits genutzten Monate werden jeweils 31 Euro berechnet. Wenn das Schülerticket Hessen komplett im Voraus bezahlt wurde, wird der Restbetrag mit dem Preis für die neue RMV-Jahreskarte verrechnet.